Stellungnahme zur geplanten Abschiebungshaft in Dresden

Am 10.01.2018 wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Abschiebungshaft in Sachsen vorgelegt. Wir, Medinetz Dresden e.V., ein gemeinnütziger Verein Medizinstudierender, Ärzt_innen und weiterer engagierter Privatpersonen mit dem Ziel, illegalisierten Personen Zugang zu medizinischer Versorgung zu verschaffen, sind hoch besorgt angesichts der drohenden Gesetzesverschärfungen und deren gesundheitlichen Folgen für Betroffene.
Die Gesetzesverschärfung zur Abschiebungshaft sieht zwar eine medizinische Eingangsuntersuchung vor Haftantritt vor, psychische Erkrankungen werden hierbei jedoch nicht. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Betroffenen aufgrund traumatisierender Flucht- und Gewalterfahrungen an schweren Erkrankungen wie Depressionen und Posttraumatischen Belastungsstörungen leidet. Gerade diese würden sich durch die vorgesehenen Haftbedingungen verschlechtern. Weiterhin unklar sind die Konsequenzen, welche sich aus der medizinischen Eingangsuntersuchung ergeben.  Die Frage, ob im Falle körperlicher Einschränkungen die Haftbedingungen entsprechend angepasst werden und eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann ist ungeklärt. 
Zu den Haftbedingungen zählen ein absolutes Kameraverbot, was dieser Tage mit einem Handyverbot gleichzusetzen und somit eine große Erschwernis darstellt, mit Angehörigen in Kontakt zu treten. Im Gesetzesvorschlag ist von der medizinischen Versorgung durch eine einzige nicht näher spezifizierte Fachperson 
 
die Rede – hier besorgt uns, dass die Betroffenen kaum oder gar keinen Zugang zu ausreichender medizinischer und psychologischer Versorgung haben würden.
Das geplante Gesetz zur Abschiebungshaft sieht im Gegensatz zur derzeit bestehenden Möglichkeit des Abschiebungsgewahrsams für maximal zwei Wochen eine Haft von bis zu 18 Monaten vor, sodass von einer dauerhaften, insbesondere psychischen Belastung mit unabsehbarem Ende zu rechnen ist.
 
Wir fordern die Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Es ist nicht akzeptabel, Menschen länger als unbedingt notwendig und ohne Vorliegen einer Straftat im eigentlichen Sinne in Gewahrsam zu nehmen. 
Es ist ebenfalls nicht akzeptabel im Vorfeld auf den Ausschluss schwerer psychischer Erkrankungen zu verzichten, welche sich unter den Haftbedingungen unentdeckt verschlimmern könnten. 

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